Mitt
Kinder
schutz
Zahlreiche Kinder und Jugendliche sind Mitglieder im Michendorfer Turn- und Tanzverein e. V. Für sie übernehmen wir als Verein eine besondere Verantwortung. Kinder- und Jugendschutz ist für uns ein zentrales Anliegen und fester Bestandteil unserer Vereinsarbeit.
Wie bereits in unserer Satzung verankert, bekennen sich der Verein, seine Mitglieder sowie alle Übungsleiterinnen, Trainerinnen und Helferinnen zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes. Auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes setzen wir uns aktiv für die Integrität sowie die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.
Ein Kinderschutz-Konzept ist für uns daher unabdingbar. Es schafft klare Strukturen, definiert Verantwortlichkeiten und gibt allen Beteiligten Sicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Grenzverletzungen vorzubeugen und im Verdachtsfall verantwortungsvoll, transparent und konsequent zu handeln.
- MiTT e. V. achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre aller Kinder und Jugendlichen. Wir schauen nicht weg bei Gefährdungen des Kindes- und Jugendwohls, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Diskriminierung, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
- Alle Mitarbeiterinnen, Übungsleiterinnen, Trainerinnen und Helferinnen des Vereins erkennen den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) an und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift.
- Der Verein verfügt über eine transparente und klare Organisationsstruktur. Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern werden in Vereinsaktivitäten einbezogen und über Ansprechpartner, Regeln, Abläufe und Schutzmaßnahmen informiert
- MiTT e. V. verpflichtet sich zu verbindlichen Regeln in der Gestaltung der Beziehungen zu den anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Diese Regeln betreffen insbesondere einen respektvollen Umgang, die Wahrung persönlicher Grenzen sowie klare Vorgaben zu Nähe und Distanz.
- Der Vorstand nimmt Beschwerden, Hinweise und Verdachtsmomente ernst und behandelt diese verantwortungsvoll und vertraulich. Notwendige Interventionen und Maßregelungen werden konsequent umgesetzt.
- Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder sexualisierte Gewalt wird grundsätzlich ein unabhängiger Fachdienst bzw. das zuständige Jugendamt hinzugezogen.
- Die Kinder- und Jugendschutzbeauftragte .des Vereins ist Marit Möller
- Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt – unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist – und stellt sich der Aufgabe, wirksame Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu initiieren und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
- Für alle Trainerinnen, Übungsleiterinnen und weiteren Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ist die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verpflichtend. Dieses wird alle drei Jahre aktualisiert.
- Der Verein handelt auf Grundlage eines verbindlichen Kinderschutz-Konzepts, das die Präventionsmaßnahmen, Verhaltensregeln sowie das Vorgehen bei Verdachtsfällen regelt. Das vollständige Konzept steht hier zum Download zur Verfügung.
Ansprech
Partner
für Anfragen aller Art – sowohl für die Kinder und Jugendlichen, als auch für Eltern/Sorgeberechtigten und ÜbungsleiterInnen. Wir vermittelt auf Wunsch an fachliche Beratungsstellen
Kinder- und Jugendschutzbeauftragte:
| Marit Möller |
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| E-Mail: | |
| Telefon: | 0151 743 72 756 |
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