Mitt
Kinder
schutz
Zahlreiche Kinder und Jugendliche sind Mitglieder bei Michendorfer Tanz- und Turnverein e.V. Für diese haben wir die Betreuungsverantwortung.
Wie breits in der Satzung verankert, bekennen sich der Verein, seine Mitglieder sowie Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Helfer*innen zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes u.a. auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes und treten für die Integrität und die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.
Ein Kinderschutzkonzept ist somit unabdingbar für uns.
- Der Verein Michendorfer Turn- und Tanzverein e.V. achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kinder und Jugendlichen. Wir schauen nicht weg bei Gefährdung des Kindes- und Jugendwohls, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Diskriminierung, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
- Alle Mitarbeiter*innen des Vereins erkennen den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes an und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift.
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Verfahren zum Umgang bei Kindeswohlgefährdung XXX
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährung bzw. sexuellem Missbrauch wird ein unabhängiger Fachdienst bzw. das Jugendamt hinzugezogen. - Die Kinder- und Jugendschutzbeauftragte ist Marit Möller.
- Der Verein verfügt über eine transparente und klare Organisationsstruktur. Kinder und Jugendliche und Eltern werden in die Aktivitäten einbezogen und informiert.
- Der Verein verpflichtet sich zu folgenden Regeln hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen zu den anvertrauten Kindern: XXX
- Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst, behandelt sie seriös. Notwendige Interventionen und Maßregelungen werden konsequent umgesetzt.
- Der Verein Michendorfer Tanz- und Turnverein e.V. verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Er stellt sich der Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor jeder Art von Gewalt und Missbrauch zu initiieren.
- Für alle Trainer*Innen, Übungsleiter*Innen und weitere Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ist die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses obligatorisch. Dieses muss alle drei Jahre aktualisiert werden.
Ansprech
Partner
für Anfragen aller Art – sowohl für die Kinder und Jugendlichen, als auch für Eltern/Sorgeberechtigten und ÜbungsleiterInnen. Wir vermittelt auf Wunsch an fachliche Beratungsstellen
Kinder- und Jugendschutzbeauftragte:
Marit Möller | |
E-Mail: | |
Telefon: | XXX |
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